Beiträge zur Stadtgeschichte

Historischer Rückblick für das Jahr 2010

Jüterbog vor 850, 700, 650 und 600 Jahren

1160

Vor 850 Jahren erfolgte die deutsche Besiedlung unserer Fläming-Landschaft. Im vergangenen Jahr wurde dieses Ereignis mit der Begrüßung des Planwagen-Trecks „Titanen on Tour“ auch in Jüterbog feierlich begangen. Der Lange Weg von Brügge nach Brück veranschaulichte wie die Flamen zum Fläming kamen. Nach nicht ganz sicherer Quelle war das Land Jüterbog durch den Erzbischof Wichmann 1157 erobert worden. Unverzüglich galt es, das neue Territorium zu sichern und ökonomisch auszubauen. Dabei rannten die Werber für die Besiedlung des neuen Landes bei vielen Menschen aus dem heutigen Nordwestdeutschland, Belgien und den Niederlanden offene Türen ein. Eine relative Überbevölkerung hatte dort Ackerboden knapp werden lassen. Zusätzlich hatte eine der periodischen Warmzeiten hatte den Meeresspiegel ansteigen lassen, weshalb Sturmfluten den Nordseebewohnern im wahrsten Sinne des Wortes den Boden entzogen. Dazu kommt noch, daß die Lokatoren, die als private Unternehmer die Kolonisation zu organisieren hatten, gute Argumente für den Umzug vorlegen konnten. Die Siedler sollten die neuen Grundstücke als freiem, erblichen Besitz erhalten, ein Recht, das der mittelalterliche Bauer zumeist schon verloren hatte. In der Slawenchronik des Helmhold v. Bosau wird der  Prozeß der Ostexpansion deutscher Fürsten wie folgt beschrieben: „Weil das Land menschenleer war, sandte der Graf Boten aus in alle Land,… auf daß alle, die von der Landnot bedrückt wurden, mit ihren Hausgenossen kämen, um an schönsten Boden, weiten Raum, reich an Früchten, überreich an Fischen und Fleisch und einladend durch üppige Weiden, zu empfangen.“ Zwar war der trockene Höhenrücken des Fläming tatsächlich weitgehend unbesiedelt, doch entlang der Nuthe und in den feuchten Niederungen waren slawische Stämme zu Hause, die den Deutschen Platz machen mußten, sich zu assimilieren hatten, wenn sie ihre bloße Existenz sichern wollten. Denn ganz so friedlich war die die Ostexpansion dann doch nicht, wie es Tourismusmanager heute vermarkten. Auf jeden Fall wurde das Unternehmen für die Landesherren und die Kirche zu einem guten Geschäft, denn zur Regierungszeit von Albrecht dem Bären in der Mark heißt es, „die Kirchen mehrten sich und der Zehnt wuchs zu ungeheurem Ertrage an.“

1310

Vor 700 Jahren verlieh der damalige Magdeburger Erzbischof Burchard II. das Jüterboger Stadtrichteramt an Christian von Klitzing. Die Ritterfamilie war mit Lippold von Klitzing wohl schon seit der Neuerrichtung (1226) der Jüterboger Burg im heutigen Schloßpark mit dem Amt des Burgvogts betraut. Seinen Nachfahren Christian gelang es, das Schloßamt vom Erzbischof käuflich zu erwerben. Damit im Zusammenhang wurde er zugleich Richter in der Stadt Jüterbog. So wie auch bei den Dorfschulzen üblich, bekam er das Amt des Richters als vererbbaren Besitz zugesprochen, wobei die Gerichtsgebühren seine persönlichen Einnahmen waren. Erst 1483 kam das Stadtrichteramt wieder in den Besitz der Kommune. Eigentlich handelt es sich bei einem Schulzenamt nur um die Untergerichtsbarkeit, die geringfügige Fälle behandelt. Doch die Stadt Jüterbog besaß zugleich auch die peinliche (Pein = Folter) und Halsgerichtsbarkeit, die über die Tortur bis hin zur Todesstrafe reichen konnte. Als Beleg dafür gilt die Keule an den Stadttoren, welche dem Reisenden sagen sollte: Sieh dich vor, hier wird kurzer Prozeß gemacht! Und zwar im wahrsten Sinne des Wortes. Ohne den langen Weg bis zum Landesherren konnte hier auch das schärfste Urteil gefällt werden. Ein weiteres Sachzeugnis dieser Zeit ist das Steinkreuz beim Hexentanzplatz im Stadtteil Neumarkt. In der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde es üblich, daß neben dem altgermanischen Wehrgeld, das beim Totschlag der Täter den Hinterbliebenen zu zahlen hatte, am Tatort ein Sühnekreuz zu errichten war. Sie sollten dem Seelenheil des Verstorbenen dienen, der ja ohne die Sakramente, ohne die geistliche Absolution aus dem Leben geschieden war. Der Ewige Reichslandfriede von 1495 und die ab 1508 eingeführten Halsgerichtsordnungen setzten allgemeine Normen des Strafrechts ein. Das Wehrgeld und die Steinkreuze hatten damit ihren Sinn verloren. 

1360

Vor 650 Jahren verpfändete der in Geldnot befindliche Erzbischof Otto 1360 die Stadt Jüterbog. Ein Vorgang, der später noch öfter vorkommen sollte. Im April 1361 war besagter Erzbischof Otto gestorben und als sein Nachfolger kam im Juni Erzbischof Dietrich ins Amt. Er trug den Spitznamen Kagelwitt, was Weißkragen bedeutet. Der einstige Schuhmachersohn aus Stendal war zunächst Mönch im Kloster Lehnin und machte dann Karriere als Berater von Kaiser Karl IV. Der Jüterboger Chronist Brandt meint, Dietrich wäre deshalb beim Kaiser Amtmann und Hofmeister geworden, weil er ihn einst mit Schweinsohren und -schwänzen bewirtet gehabt hätte. Wie dem auch sei, jedenfalls hatte er bei Karl IV. ein Stein im Brett. Und mit diesem Erzbischof versuchten sich die Jüterboger anzulegen. Sie sollten Dietrich als neuen Landesherren huldigen, verweigerten ihm aber die Gefolgschaft solange die Stadt noch an Dritte verpfändet sei. Darauf erreichte Dietrich, daß der Kaiser den Jüterbogern mit der Reichsacht drohte. Daraufhin gaben die Jüterbog klein bei und schworen dem neuen Erzbischof Gefolgschaft. Und die Sache ging auch in soweit gut aus, daß Erzbischof Dietrich die Stadt alsbald danach  auslöste und sie wieder zum Erzstift holte, was der Bürgschaft die gewünschte Rechtssicherheit brachte.

    Zehn Jahre zuvor hatte die Stadt Treuenbrietzen sich mit Hilfe der Zisterzienser aus dem Kloster Zinna eine Stadtmauer bauen lassen. Dafür verpfändete die Stadt ihre Wasserrechte an die Mönche. Das brachte dem Kloster ein Mühlenmonopol ein, was wiederum den Treuenbrietzenern langfristig teuer zu stehen kam. Jetzt, am 14. August 1360, mußte das Kloster einem Privileg des brandenburgischen Markgrafen Ludwig d.  Ä. aus den Jahren 1347 und 1349 zustimmen, daß die Stadt mit der Zindelmühle eine eigene Mahlstätte haben darf. Als Entschädigung bekamen die Mönche jährlich 4 Wispel (ein Wispel entsprach 24 Scheffel) Roggen. Auch hier war höhere Politik im Spiel, denen sich die Zisterzienser aus Zinna beugen mußten. Der brandenburgische Markgraf Ludwig der Römer (1351 – 65), dritter Sohn des Kaisers Ludwig IV., war bestrebt, sich mit dem Erzstift Magdeburg auszusöhnen und drang deshalb auf den geschilderten Kompromiß zwischen dem Kloster und der Stadt Treuenbrietzen.

   Nach dem Bericht des Chronisten Brandt war in diesem Jahr eine besondere Sehenswürdigkeit in Jüterbog zur Schau gestellt. Es handelt sich um die Rippe eines Walfisches, der bei der Insel Usedom gefangen worden war. Zwar meint der Chronist Sturtevant, der Wal wäre erst 1363 gefangen worden, womit die Rippe nicht schon 1360 in Jüterbog gewesen sein kann. Wie dem auch sei, jedenfalls irgendwann Mitte des 14. Jh. bestaunten die Jüterboger einen gewaltigen Knochen.

1410

Vor 500 Jahren ging 1410 das vom Erzbischof Günther an Rudolf III. von Sachsen wieder einmal verpfändete Jüterbog gegen eine Geldentschädigung wieder zurück an das Magdeburger Erzstift. Die Kommune selbst mußte 700 Schock  (Ein Schock sind 60 Stück) böhmische Groschen für den Loskauf der Stadt beisteuern. Für eine zusätzliche Zahlung von weiteren 400 Groschen versprach der Erzbischof, Stadt und Amt Jüterbog  nicht wieder bei anderen in Zahlung zu geben. Doch wie es oft so ist mit Politikern, das Versprechen wurde nicht lange gehalten.

    Der Brandenburger Bischof Henning (1406 – 1414) bestätigte im gleichen Jahr die Stiftung eines Altars zu Ehren der Heiligen Apostel in der Kirche des Marienklosters vor den Mauern von Jüterbog durch den Thesaurus, dem Schatzhüter, der Magdeburger Kirche Nikolaus Krüger. Der Stifter hatte 6 Mark Silber zur Verfügung gestellt, um davon Priester für das Abhalten von Seelenmessen zu bezahlten. Zum Vergleich: eine Mark hatte zu der Zeit von Wert von 60 Silbergroschen, und die Pacht einer Wiese kostete 20 Groschen im Jahr. Eine weitere Stiftung aus dem Jahr stammte von Hans von Torgau, der eine Hufe (ca. 16 ha) Land zu Hohengerichtsdorf (vmtl. Hohengörsdorf), die alljährlich acht Scheffel Roggen und acht Scheffel Hafer sowie ein Rauchhuhn und den Fleischzehnt der Hufe dem Jüterboger Gertraudenhospital vermachte. Der Ertrag soll „zu Nutz und Frommen der armen Leute verwendet werden“.

    Am 9. September übereignete Erzbischof Günther dem Kloster Zinna die Wüstung Studenitz, die Feldmark eines eingegangen slawischen Dorfes. Gefahr für die Jüterboger bahnte sich an, als die Quitzows, ein berüchtigtes Raubrittergeschlecht, die starke Nuthe-Burg Beuthen bei Trebbin erwarben. Anfang September startete Dietrich von Quitzow an der Spitze einer großen Truppenschar von Bötzow einen Feldzug, der, wie man zunächst annahm, zu den Kreuzrittern in Polen führen sollte. Doch der Raubritter griff überraschend Berlin an. Er raubte der Stadt das Vieh von der Weide und schlug bei der Tegeler Mühle eine Schar Berliner Bürger, die sich ihm entgegen gestellt hatte. 16 namhafte Bürger Berlins nahm er als Geisel mit. Die Herzöge von Sachsen-Wittenberg bieten darauf hin den märkischen Städten ein Bündnis gegen die Quitzows an. Doch ein solches Bündnis kam zunächst nicht zustande. Das sollte sich bitter rächen, denn drei Jahre später trieb der Raubritter in der nahen Umgebung von Jüterbog sein Unwesen.

Historischer Rückblick für das Jahr 2009

Jüterbog vor 100, 200, 300, 400 und 500 Jahren

1509 ist ein „tolles Jahr“, heißt es in verschiedenen alten Chroniken. Es gibt Bürgeraufstände in Konstanz, Schlettstadt und Schwäbisch-Hall. Das Wort „toll“ hatte damals eben noch eine andere Bedeutung als in der heutigen Umgangssprache. Man meint in dieser Zeit geistige Verwirrung damit. In Jüterbog ging es auch schon vor 500 Jahren ruhiger zu. Zwar bereiben die Raubritter Balzer von Otterstedt und Heinrich von der Liepe in der Umgebung von Treuenbrietzen Wegelagerei, doch aus Jüterbog gibt es lediglich die Nachricht, daß die Stadt auch schon damals knapp bei Kasse war. Bereits vor einem halben Jahrtausend lebt man auf Pump. Die Stadt borgt sich am 3. September von dem Magdeburger Bürger Asmus Moritz 1.700 rheinische Gulden mit einem jährlichen Zinssatz von 22 Silbergroschen pro Gulden, was 102 Gulden Zinsen im Jahr ausmacht. Alljährlich sollen am 8. September, an Nativitatis Mariae (Geburtstag der Muttergottes), aus den städtischen Einnahmen die Zinsen bezahlt werden, was der Erzbischof Ernst als Landesherr in einer Art Kommunalaufsicht bestätigt.

1609 beschädigt ein Sturm im Januar den „weißen“ Turm der Nikolaikirche. Schon 1577 und 1602 hatte man deshalb Probleme mit dem neuen Kirchturm. Doch auch in der großen Politik ziehen drohende Wolken auf. Denn in diesem Jahr erlischt der märkische Zweig (Kleve-Mark) des katholisch gebliebenen Herzogtums Berg, eine Herrschaft im Westen des Deutschen Reiches, wozu Ämter wie Düsseldorf, Mettmann, Monheim, Mühlheim und Solingen gehören. Es beginnt ein Erbstreit, der Feindschaften zunächst zwischen Sachsen und Brandenburg auslöst. Da auch das Ausland sich einmischt (Holland steht beispielsweise auf der protestantischen und die spanischen Niederlande auf der katholischen Seite) und inzwischen die protestantische Partei im Reich mit der „Union“ und die katholische Partei mit der „Liga“ jeweils eine militärische Organisation haben, wächst das Konfliktpotential. Der Dreißigjährige Krieg wirft seine Schatten voraus. Doch der drei Jahre später (1611) stattfindende Jüterboger Fürstentag wird noch einmal kurzzeitig zur Entschärfung beitragen.

1709 besetzt nach dem Sieg des Zaren Peter I. über die Schweden bei Poltawa eine sächsische Armee Polen. Da Jüterbog damals zu Sachsen gehört, wird die Stadt zumindest finanziell in Mitleidenschaft gezogen worden sein  - nähere Nachrichten fehlen. Unter „Lokales“ wäre zu berichten, daß Levin Friedrich v. Hake den Gutshof Liepe, wo er selbst 1672 geboren wurde, zusammen mit dem Gutsbesitz Kaltenhausen an den Magister Christian Krackow verkauft, einem in Dahme geborenen Pfarrer, der die Güter bis 1715 halten wird. In Jüterbog wandelt der Amtmann Praetorius den Nonnenkirchhof bei der Liebfrauenkirche zu einem Garten um, wobei verschiedene Altertümer, wie Graburnen und Münzen zutage kommen.

1809 feiert am 12. Februar die Stadt Treuenbrietzen ein Dankfest für die Wiederherstellung des Friedens. Denn 1806 war Preußen bei Jena und Auerstedt von den Franzosen vernichtet geschlagen worden, was 1807 mit den Frieden von Tilsit besiegelt worden war. Aber der Frieden ist nur partiell und von kurzer Dauer. Am 9. April erklärt Österreich Frankreich den Krieg, der am 5./6. Juni bei Wagram mit einer Niederlage der Österreicher endet. Das sächsische Infanterie-Regiment von Low, das in Jüterbog stationiert ist, kämpft als Teil der Rheinbundtruppen an der Seite Napoleons gegen Österreich. Es wird damit letztmalig zu den Siegern gehören. Rußland und Preußen hatten Österreich im Stich gelassen, was preußische Patrioten in Aufruhr geraten läßt. Der in Berlin dienende Husarenmajor v. Schill beginnt am 28. April auf eigene Faust und gegen den Willen seines Königs einen Krieg gegen die französischen Besatzer. Am 1. Mai steht er mit seiner Schar in Wittenberg, muß sich aber, weil er hier keine Verbündeten findet, aus Sachsen zurückziehen. In Niemegk macht er Rast, wo ein Sprößling des städtischen Adelsherren mit ihm zieht. Doch nur wenige stellen sich an seine Seite. In einem letzten Gefecht fällt er in Stralsund. Elf seiner Offiziere werden am 16. September in Wesel erschossen. Österreich muß sich am 14. Oktober im Friedensschluß zu Preßburg dem Diktat Napoleons unterwerfen. Sachsen bekommt böhmische Enklaven in der Oberlausitz von Österreich übereignet, das Kernland Polens, das Herzogtum Warschau, wird um das österreichische Neu-Galizien vergrößert und zum Großherzogtum erhoben. Vier Jahre später werden polnische Ulanen an der Seite der Franzosen in Jüterbog und Dennewitz kämpfen In Preußen beginnen Reformen, die darauf abzielen, das Land für eine Befreiung von den französischen Besatzern vorzubereiten. Das macht sich  in den preußischen Nachbarstädten des sächsischen Jüterbogs bemerkbar. Ab dem 19. November tritt dort die neue Städteordnung in Kraft. So wird aus dem Stadtgericht in Treuenbrietzen ein Königliches Gericht. In Luckenwalde erfolgt in der Johanniskirche die Vereidigung des ersten gewählten Magistrats und des Bürgermeisters auf den König von Preußen. Zu den Verwaltungsrichtlinien der Städteordnung gehört die Festlegung, daß keine Leiche mehr innerhalb der Stadt beerdigt werden darf, Begräbnisplätze müssen außerhalb der Wohngebiete liegen.

Das Jahr 1909 beginnt mit einem besonders strengen Winter.  Die Zeit vor hundert Jahren steht lokalgeschichtlich ganz im Ausbau der Garnison, der Entwicklung Jüterbogs zu einer regelrechten Militärstadt. Der Kasernenkomplex von Jüterbog 2 wird weiter ausgebaut. Ein Weg, der bisher „Zum Schießplatz“ heißt, wird gepflastert und bekommt den Namen Kaiser-Wilhelm-Straße verliehen. (Nach 1945 muß die Straße mehrfach den Namen wechseln: Hauptstraße, Karl-Marx-Straße und nun Parkstraße.) Von Jüterbog gehen 1909 nur knapp 2 ha Fläche an den Militärfiskus, schlimmer sieht es für Mehlsdorf bei Luckenwalde aus. Ein Aktenpaket von 1909-12 zeigt, daß das Dorf damals schon völlig dem Schießplatzausbau geopfert werden soll, was sich letztendlich erst Mitte der 30er Jahre bewahrheitet. Doch größere Teile der Feldmark wird das Dorf schon in diesem und dem folgenden Jahr schon los. Eine 1909 erlassene Vorschrift für den Dienstbetrieb bei der Feldartillerie-Schießschule gibt einen detaillierten Einblick in dienstliche Abläufe bei der Truppe. Rings um den nördlich Jüterbogs gelegenen Schießplatz, der hundert Jahre später bei Geographieunkundigen „Jüterbog-West“ heißen soll, gibt es drei Signalmasten zur Absperrung des Platzes beim Scharfschießen. Jeweils ein großer farbig bemalter Weidenkorb, der an einer Stange hochgezogen werden kann, befindet sich auf den Wasserturm Altes Lager, an der Wache beim Neuen Lager und auf dem Fort der Fußartillerie, das sich am Nordende des Platzes befindet. „Diese Signale werden nach erfolgter Absperrung, etwa 1 Stunde vor Beginn des Schießens, hochgezogen, bleiben während des Schießens hoch und werden gleich nach Beendigung des Schießens herabgelassen“, heißt es in der Vorschrift. Auch das Absammeln von Blindgängern und Sprengstücken ist in dem Befehl geregelt. „Kugelsuchen wird von Lehr-Regiment befohlen und ist möglichst einmal wöchentlich… abzuhalten. Die Kugelsucher sammeln sich am Laboratoriumswald. Der älteste Unteroffizier jeder Batterie übergibt hierbei dem die Aufsicht führenden Offizier eine namentliche Liste sämtlicher zum Kugelsuchen kommandierten Unteroffiziere und Mannschaften… Jedes ganze Geschoß… darf von Finder unter keinen Umständen berührt werden… Die Fundstelle ist durch ein Fähnchen zu bezeichnen und dem Unteroffizier sogleich zu melden…“ Auch am Brandschutz ist der Truppe gelegen. „Das Rauchen im Walde außerhalb derjenigen öffentlichen Fahrwege, welche auf beiden Seiten durch Gräben gegen den Waldbestand abgegrenzt sind, ist nur aus Pfeifen mit geschlossenen Deckeln gestattet.“ Der beachtliche technische Fortschritt dieser Zeit spiegelt sich im Bereich der Artillerieschule und auf ihrem Schießplatz wider. Das stärkste Geschütz seiner Zeit, der 42cm-Mörser von Krupp, die „dicke Bertha“, wird zunächst in Kummersdorf und dann, weil dort der Platz zu klein ist, in Jüterbog erprobt. Am 29. August startet eines der ersten Luftschiffe, der Zeppelin Z-III, vom seinem Herstellungsort, der Werft in Friedrichshafen, in Richtung Berlin, wobei am 30. d. M. gegen 9.30 Uhr Jüterbog überquert wird. Im Laufe des Tages driftet das Schiff auf Wittenberg ab, wo es zu einer Notlandung kommt. Die Einstimmung auf einen möglichen Krieg erfaßt breite Teile der Bevölkerung. Am 18. April findet in Treuenbrietzen eine große Tagung der DRK-Sanitätskolonnen statt. Bei den Übungen wird in der Regel die Verwundetenversorgung nach kriegerischen Auseinandersetzungen geprobt. Nur wenig  „Ziviles“ kann aus dem Jahr 1909 berichtet werden. So fällt der kleine viereckige Weichturm am Neumarkttor dem wachsenden Straßenverkehr zum Opfer. Auch das Torschreiberhäuschen ist der Straßenverbreiterung im Wege und wird abgerissen.

Jüterbog vor 50 Jahren - Rückblick auf das Jahr 1959

Verfaßt im Januar 2009

Im Jahr 1959 hatte man hier wahrhaft große Vorsätze. Im März schrieb die Märkische Volksstimme „In 1000 Tagen schlagen wir den Militarismus“, womit gemeint war, daß man die Bundesrepublik wirtschaftlich überflügeln wollte. Westdeutschland sollte im Pro-Kopf-Verbrauch an Lebensmitteln übertroffen werden. Wie der Wettbewerb tatsächlich ausging, ist bekannt. In dieser Zeit wurde mit brachialem politischem Druck darauf gedrungen, die letzten Bauern in die LPG zu bekommen und möglichst die Mehrheit der privaten Handwerker ebenfalls in Genossenschaften (PGH) zusammenzufassen. Schon im Vorjahr waren in Jüterbog PGH des Fleischerhandwerks, des Tischlerhandwerks und des Schneiderhandwerks gegründet worden, und alle drei machte man gut ein Jahrzehnt später zu Volkseigenen Betrieben (VEB). Nur die gleichzeitig gegründeten Handwerklichen Produktionsgenossenschaften des Kraftfahrzeughandwerks und der Maurer und Dachdecker blieben bis zur Wende als PGH bestehen. Die Jüterboger PGH des Malerhandwerks, die als eine der ersten in der DDR schon 1953 gebildet worden war, machte 1959 propagandistisch  Schlagzeilen, in dem sie zu einem innerbetrieblichen Wettbewerb aufrief, was zum nachahmenswerten Beispiel für den ganzen Bezirk Potsdam hingestellt wurde. Ähnliches gilt für die „Raketenbewegung“ zum 10. Jahrestag der DDR, woran sich die beiden Jüterboger LPG Flämingstadt und Neumarkt beteiligen wollten. Vermutlich ging es bei dem seltsamen Begriff um Verpflichtungen zur Leistungssteigerung.

1959 gab es noch 2.421 private Bauern im Kreis Jüterbog. Der einzige Weg für sie, nicht einer landwirtschaftlichen Genossenschaft beizutreten, war, die DDR illegal zu verlassen. Und die große Zahl der Republikflüchtlinge, wie sie amtlich hießen, führte zwei Jahre später zum sogenannten Mauerbau. Kurt Böhmert, Heimatkreisbetreuer für Jüterbog-Luckenwalde in der Landsmannschaft Berlin-Brandenburg, bringt in einem seiner Rundbriefe für die nach Westdeutschland gegangenen ehemaligen Mitbürger des Kreises ein Beispiel dazu. Demnach wollten zwei junge Frauen zum Frisör, was aber der Brigadier der LPG nicht erlaubte, „weil gerade dringende Feldarbeiten zu erledigen waren. Darauf beschlossen die jungen Mädchen, über Luckenwalde nach Berlin-West zu flüchten. Aber wie wurden von der Volkspolizei gestellt und kamen vor Gericht. Sie wurden wegen versuchter Republikflucht zu 8, bzw. zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Als Begründung für die harte Strafe wurde angegeben, daß in der Landwirtschaft junge Arbeitskräfte fehlen, während in Westdeutschland die jungen Menschen nur Landstreicher, Prostituierte und Fremdenlegionäre werden können.“

Im Rundbrief vom August schreibt der Heimatkreisbetreuer an die Heimatvertriebenen im Westen, daß Männe B. vom Wintergarten in Luckenwalde verhaftet worden ist, weil er Fleisch von einem Fleischer gekauft hat, der seine Ware nur auf dem Markt verkaufen durfte. Böhmert kommentiert den Vorgang, daß der wirkliche Grund der Verhaftung wohl darin besteht, weil die HO (die staatliche Handelsorganisation in der DDR) das Lokal haben wollte. Doch nicht nur private Händler, Handwerker und Bauern waren im Fadenkreuz des Klassenkampfes. Auch die Jugend bekam besonderes Augenmerk. Am 9. März brachte die Märkische Volksstimme eine ganzseitige Auseinandersetzung mit  „Halbstarken“ und der westlichen und deshalb verwerflichen Rock-and-Roll-Mode. Die damals alljährlich übliche Sonnenwendfeier, veranstaltet von der Jugendorganisation FDJ, am 21. Juni auf dem Jüterboger Galgenberg richtete sich in diesem Sinne „gegen Eckensteher und Niethosenträger“ als Zeichen dekadenter westlicher Lebensweise.

Abgesehen von politischen Straftaten hatte die DDR damals offenkundig auch ein echtes Kriminalitätsproblem. Bei Rosin in Dorf Zinna (Neuheim) wurde Roggen von der Scheune gestohlen. In Dahme gab es einen Diebstahl von Gerste, ebenfalls aus einer Scheune entwendet. Bei Lehmann in Gebersdorf wurde ein Bienenstock gestohlen. Dem Schneidergesellen Dümde in Bärwalde wurde eine Taschenuhr entwendet. Bei der Witwe Sernow in Niebendorf wurden mittels Einbruchs ein Deckbett und ein Unterbett geklaut. Dem Fleischermeister Spindler in Gottow wurde Speck, Fleisch und Wurst aus dem Rauchfang weggenommen. Böhmert stellt in seinem Rundbrief vom Mai 1959 dazu fest: „Das ist ein führwahr reichliches Sündenregister, besonders wenn man bedenkt, daß das an einem Tage in der Zeitung stand.“

Doch es gab auch Erfolgsmeldungen. So fanden seit Januar keine Sperrstunden bei der Gasversorgung mehr statt. Zum Schuljahresbeginn wurde das Lehrlingswohnheim der Betriebsberufsschule (BBS) der Deutschen Reichsbahn in Jüterbog in Betrieb genommen. Für den Ausbau des Internats der Goethe-Oberschule fand am 1. Mai eine Grundsteinlegung statt. Die Conrad-Blenkle-Schule in der Schulstraße bekam eine Schulküche. Im Rahmen des Nationalen Aufbauwerks (NAW) waren die Jüterboger aufgerufen, um beim Bau einer neuen Badeanstalt am Blanken Teich mitzuwirken. Das Angebot, sonntags von 8 bis 9 Uhr in Konsum und HO frische Milch kaufen zu können, war ebenso ein Zeichen für eine Verbesserung der Versorgung wie die Eröffnung der ersten Großraum-Selbstbedienungs-Verkaufsstelle für Lebensmittel in der Jüterboger Pferdestraße.

Die Bitterfelder Brigade „N. Mamai“ begründete 1959 die Bewegung „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“, die noch lange in der DDR-Propaganda eine große Rolle spielen sollte. Doch in den Bereichen Kultur und Sport gab im dem Jahr in Jüterbog auch wirklich Nennenswertes. Die Kopie des Standbildes des Heiligen Mauritius, der die Nordostecke des Rathauses ziert, ist jetzt nach zweijähriger Arbeit fertig geworden. Das Theater der Werktätigen bekam im 10. Jahr der Jüterboger Heimatspiele den Theodor-Fontane-Preis verliehen. Der im Jahr zuvor gegründete Jüterboger Tanzkreis beginnt 1959 mit dem Training für den Turniertanz und wird in den folgenden Jahren mit diesem schönen Sport unvergeßliche Schauveranstaltungen organisieren. Im April findet zu Ehren des 73. Geburtstages von Ernst Thälmann ein Sinfoniekonzert statt. Der Reinerlös der Veranstaltung sollte für den Umbau der Schauburg, des Jüterboger Kinos, zum einem Theater dienen. (2008 ist jedoch die denkmalgeschützte Schauburg eingestürzt.) Ebenfalls im April können die Jüterboger die AEROS-Eis-Revue auf dem Hug auf dem Neumarkt besuchen. Die Schau trug den Titel „Ein Tag im Fernsehstudio“, damals tatsächlich noch etwas Außergewöhnliches.

Ebenfalls Außergewöhnlich war ein mutiger, wenn auch ziemlich erfolgloser Vorstoß der damaligen Mitarbeiter des Jüterboger Stadtarchivs. Denn mit einer Denkschrift plädierten sie für die Beibehaltung der historischen Straßennamen. Auf dem Spiel standen die Große Straße und die Mönchenstraße, die Politikernamen bekommen sollten. Die Umbenennung der Großen Straße in Wilhelm-Pieck-Straße konnte zwar noch zurückgenommen werden – doch 1967 ist sie schließlich zur Leninstraße gemacht worden, was bis 1991 anhielt. Aber die Mönchenstraße verlor schon 1959 wie geplant ihren historischen Namen. Am 20. April traf man sich um 16.00 Uhr an der Ecke zum Wursthof, um mit einer Kundgebung den neuen Namen zu feiern: Joliot-Curie-Straße. Seit 1991 hat auch die Mönchenstraße wieder ihren alten Namen wieder zurück.

Jüterbog vor 100 Jahren – Ein Rückblick auf das Jahr 1908
verfaßt Januar 2008

Fahrräder mußten Klingel haben

Das Jahr beginnt mit extremer Kälte. Im Januar werden minus 18 Grad gemessen. Das 1855 errichtete Jüterboger Krankenhaus des Johanniter-Ordens war mit seinen ursprünglich 10 Betten inzwischen zu klein geworden. 1904 ist daher ein Erweiterungsbau begonnen worden, der nun nach vier Jahren Bauzeit seinen Abschluß findet. Das 1737 von dem hervorragenden Orgelbauer Wagner in der Nikolaikirche errichtete Instrument ist nun nach fast 200 Jahren stark reparaturbedürftig. 1908 übernimmt der Orgelbaumeister Rühlmann die Erneuerung. Weniger als ein Jahrzehnt später ist seine Arbeit zum Teil wieder zunichte gemacht, da die großen Pfeifen im ersten Weltkrieg als Rohstoff für die Munitionsfertigung geopfert werden müssen.

Für das Jahr 1908 bezieht sich jedoch die Mehrzahl der uns überkommenen Nachrichten auf militärgeschichtliche Themen. Damit werden der Ausbau der Garnison und damit die Entwicklung Jüterbogs zur Militärstadt deutlich. Die Festungsbauschule Berlin-Charlottenburg errichtet bei Markendorf durch Pioniertruppen zwei bemerkenswerte Betonbauten, ein Infanterie- und ein Artilleriewerk, die später als das kleine und das große Fort eine gewisse Bekanntheit erlangen.

Schon seit dem Vorjahr kursieren 1908 bei der Bevölkerung besorgte Gerüchte, daß das Dorf Felgentreu der Erweiterung des Schießplatzes geopfert werden soll. Aber erst 30 Jahre später tritt tatsächlich der Fall ein, daß die Bauern für den erneut erweiterten Truppenübungsplatz Haus und Hof verlassen müssen. Auch bei der Königlichen Militäreisenbahn gibt es große Pläne. Die seit vier Jahren bestehende Städtebahnstrecke, die unter anderem Treuenbrietzen mit Brandenburg verbindet, weckt Interessen des Militärs, auch hier eine sogenannte Kanonenbahn einzurichten. Unter Bezugnahme auf die Coswiger Zeitung schrieb am 1. August 1908 darüber das Wittenberger Tageblatt, „soll die zu erbauende Militäreisenbahn, die die Verbindung zwischen den Truppenübungsplätzen Jüterbog – Altengrabow herstellen soll, vom alten Lager Jüterbog über Frohnsdorf – Niemegk – Wiesenburg nach Altengrabow führen. Wiesenburg würde danach einen zweiten Bahnhof erhalten und hier der Anschluß an die sogenannte Kanonenbahn erfolgen. Wie es scheint, wird Görzke auch von dieser Bahn nicht berührt werden, was zu bedauern ist, denn würde Görzke von dieser Bahn berührt, so wurde sich der Bau der für den Ort weniger günstigen Züge nach Ziesar erübrigen.“ Da das Militärprojekt schließlich nicht verwirklicht wurde, ist die beklagte zivile Bahn Görzke - Ziesar später doch noch gebaut worden.

Von den beiden Artillerie-Schießschulen, der Fuß- und der Feldartillerie, sind aus dem Jahre 1908 verschiedene Nachrichten überliefert. Generalleutnant Kettembeil, Kommandeur der Feldartillerie-Schießschule, erläßt am 4. März die Weisung, daß alle an die Schule kommandierten Offiziere ihre Burschen zu instruieren wonach das Reiten auf den Fußwegen und Bürgersteigen verboten ist. „Gegen diesen Befehl ist in letzter Zeit häufig, auch von seiten der Offiziere selbst, verstoßen worden.“ Am 13. Juni findet in Jüterbog 2 die Verabschiedung von zehn türkischen Offizieren statt, die einen Lehrgang an der Feldartillerie-Schießschule absolviert hatten. Und am 25. Juni befiehlt die Standortkommandantur Jüterbog: „Allen Unteroffizieren und Mannschaften der Garnison wird hierdurch streng verboten, den neben der Chaussee Jüterbog – Altes Lager gelegenen Fuß- und Radfahrweg,… ohne Klingel und nach eingetretener Dunkelheit ohne Laterne mit dem Fahrrade zu befahren.“

Die Bodenreform 1945/48 als Akt der Bilderstürmerei
verfaßt Ende 2007

Die Maßnahme an sich, landarmen und landlosen Menschen, ein Stück eigenes Land zu geben, von dem sie sich ernähren können, war eine alte Forderung, die schon 1848 und 1918 die politische Linke angestrebte, damals aber nicht durchsetzen konnte. Nun kamen vor allen mit den zahllosen Flüchtligen und Heimatvertriebenen Kriegsfolgen hinzu, die durch eine Bodenreform gemildert werden sollten. Eigentlich hatten sich anfangs alle Siegermächte auf der Moskauer Konferenz für eine Agrarreform in Deutschland verständigt, doch versagten die Westmächte in ihren Besatzungszonen später deren Verwirklichung. Dagegen war es Ziel der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in ihrer Besatzungszone (SBZ) durch die Art und Weise der Bodenreform unveränderliche Tatsachen schaffen, die auf einen Staat sowjetischer Prägung hinauslief.

Recht ausführlich wurde auf der MAZ-Heimatgeschichtsseite dargestellt, welche wirtschaftlichen und menschlichen Folgen die Bodenreform hatte. Ergänzend soll auf einen weiteren Aspekt hingewiesen werden, nämlich der Bilderstürmerei. Denn mit der Zerstörung überkommener Besitzverhältnisse sind zugleich dazugehörige Bauwerke, Archive, Bibliotheken und Kunstsammlungen vernichtet worden. Die Gründe dazu sind sicher vielschichtig. Dazu gehört nicht zuletzt, „vollendete Tatsachen“ schaffen zu wollen: Wenn die Gutshäuser kaputt sind, ist den Gutsbesitzern die Möglichkeit der Rückkehr genommen. „Die Bodenreform beseitigte das Junkertum als Klasse und zerschlug damit eine Bastion des preußisch-deutschen Militarismus“, hieß es in der SED-Geschichtsschreibung. Aus gleichem Grund sind Grundbücher vernichtet worden, um den Nachweis von Alteigentümern unmöglich zu machen. Selbst in standesamtlichen Sterbebüchern sind Einträge zu Todesursachen nachträglich geschwärzt worden – das tut niemand, der ein gutes Gewissen für seine Machenschaften besitzt.

Laut SMA-Befehl Nr. 209 vom 9.9.1947 sollten im Land Brandenburg 10.000 Neubauernhäuser errichtet werden. Zur Baumaterialgewinnung war eine „ungehinderte Nutzung… früherer Güter… zu gestatten.“ Vier Wochen später kritisierte die SMA im Land Brandenburg, daß in zahlreichen Kreisen der Befehl des Marschalls Sokolowski über die ungehinderte Ausnutzung von Bauten ehemaliger Güter von Gutsbesitzern noch nicht genügend befolgt worden sei. Der SED-Landesvorstand in Brandenburg schätzte am 29.1.48 ein, daß „nicht selten die Bevölkerung von einer gewissen Angst erfüllt (ist), daß die Herren wiederkehren könnten und sie dann für den Abbruch verantwortlich machen würden.“ Wohl darum machte die Besatzungsmacht kurzen Prozeß. So gab der Kreiskommandant von Luckau den Befehl, „sämtliche Gutshäuser, mit Ausnahme von vier Schlössern, ohne Rücksicht auf die Unterbringung der Neubauern bis zum 31.12.1947 zu sprengen“. Fritz Lange, damals Vorsitzender der Zentralen Kommission für staatliche Kontrolle in der Deutschen Wirtschaftskommission (Vorläufer der DDR-Regierung), erklärte unverblümt: „Die Bodenreform war für uns nicht allein ein Umsiedlerproblem, sondern vor allen Dingen ein politisches Problem, um damit die festesten Stützen der Reaktion, Boden und Schlösser zu zertrümmern.“ So ist es nicht verwunderlich, wenn der brandenburgische Innenminister Bechler im Dezember 48 den Abriß und Guts- und Herrenhäusern für nicht ausreichend hielt und für das kommende Jahr eine Beschleunigung anmahnte.

Ein weiteres Beispiel für den Charakter einer politisch dominierten Bilderstürmerei, die mehr ideologischen als pragmatischen Prinzipien folgte, ist ein Schreiben vom 28.10.47 der Deutschen Verwaltung für Land- und Forstwirtschaft (Vorläufer des entsprechenden Ministeriums), in dem es heißt: „Wo durch Umbau bezw. Teilabriß selbständige Neubauernhöfe erstellt werden können und dadurch der gutsähnliche Charakter verschwindet, ist von einem Gesamtabriß abzusehen.“ Das wurde in unserer Region in Heinsdorf und Niebendorf praktiziert. Nonnendorf, wo das Gutshaus zu einem Mehrzweckhaus unfunktioniert wurde, ist ein weiteres Beispiel für die bewußte Zersiedlung des bisherigen Charakters des Gutes. In der Zeitschrift „Der Bauhelfer“ ist 1947 dazu ausgeführt: „Der ehemalige Gutshof wird zum Dorfplatz als Mittelpunkt für das nahezu gänzlich neu zu schaffende Dorf… Der vorhandene Gutspark wird z. T. als Schulgarten, als Friedhof oder als Sportgelände ausgenutzt.“ Es ging offenkundig darum, die historische Kontinuität zu brechen, um eine Identifikation mit der Geschichte zu erschweren, ein Prinzip, das bei jeder politischen Wende zutrage tritt.

Uwe Schöne stellt in einer Dissertation zur Landwirtschaft in der DDR 1945 – 1990 fest, daß bis März 1948 in der SBZ fast 2000 Gutsanlagen abgerissen waren. Auf Grund historischer Besonderheiten gab es in Jüterbog und Umgebung relativ wenige Rittergüter. Von den betreffenden historischen Bauwerken gingen in diesem Zusammenhang verloren: das Gutshaus auf dem Jüterboger Kappan, die mittelalterliche Burg in Bärwalde, das Gräfendorfer Schloß (1947) und das Renaissance-Schloß in Görsdorf (1948), im weiteren Sinne auch das Schloß in Dahme. Und wo ein Gutshaus nicht vorhanden war, konnte wie in Felgentreu sogar die Kirche zur Baumaterialgewinnung dem Abriß zum Opfer fallen. Später ist in der Geschichtsschreibung der Vorgang des Kirchenabrisses beschönigt dargestellt worden: „1945 durch Kriegseinwirkung zerstört“ (Rohrlach: Historisches Ortslexikon, Teil X, Jüterbog-Luckenwalde).

„Der Grundbedarf an Baumaterialien sollte aus dem Abriß freier Gutsgebäude und vernichteter militärischer Anlagen gewonnen werden“ (Maether: Brandenburgs Schlösser und Herrenhäuser 1945 – 1952, dem auch weitere Fakten zum Thema entstammen). Jedoch ist für den Raum Jüterbog auffällig, daß seltsamerweise die große Zahl an Militärbauten weitgehend verschont geblieben ist. Und das, obwohl die Rote Armee erst Stück für Stück die Kasernen für sich in Beschlag nahm. Lediglich für die teilweise zerbombten Fuchsbergkasernen ist in geringem Maße die Baumaterialgewinnung für Neubauten nachweisbar. In der gesamten SBZ sind durch diese Aktionen zwar 71 Millionen Mauersteine gewonnen worden, doch verstärkte der Abriß intakter Anlagen die Probleme in den Dörfern noch mehr, da so Flüchtlinge zunächst ihre Notunterkünfte verloren. Kunsthistorische und denkmalpflegerische Aspekte konnten unter solchen Umständen kaum eine Rolle spielen. Heute wird bedauert, daß wertvolle Fresken in der Zinnaer Abtei durch Schornsteinanschlüsse zerstört wurden. Doch  1946 wäre es einer Flüchtlingsfrau auch schwer zu vermitteln gewesen, daß ihre Kinder frieren sollen, nur weil christliche Motive an den Wänden wichtiger seien als der Einbau eines Ofens.

Auch damals gab es auch schon manche Warner, die auf den kulturhistorischen Wert der Kirchen und Adelssitze aufmerksam machten. In dem Eingangs zitierten Schreiben des SED-Landesvorstandes von 1948 heißt es dazu: „In mehreren Fällen wurden solche Gebäude inzwischen von Krankenhäusern und auch anderen sozialen Einrichtungen belegt. Trotzdem müssen, sie abgebrochen werden, was aber gerade in Kreisen unserer Genossen nicht verstanden wird.“ Zur Notwendigkeit der rigorosen Vernichtungsaktion von Kulturgütern heißt es in dem Text: „Zur Sicherung der Bodenreform ist der Abriß von Herrenhäusern, Schlössern usw. politisch notwendig, weil in ihnen das Junkertum verkörpert wird.“

Trotzdem gab es von Seiten der Kunsthistoriker und anderen Wissenschaftlern Widerstand gegen die barbarischen Aktionen. Durch die Akademie der Wissenschaften ist im Wettlauf mit der Abrißaktion eine Erfassung der kulturhistorisch wertvollsten Gebäude vorgenommen worden: „I. außerordentlich wertvoll, II. wertvoll und III. erhaltenswert.“ Doch dieses Bestreben stand ganz im Gegensatz zu SED, deren Zentralsekretariat am 31.3.48 in einem Rundschreiben klar erklärte: „Der Abriß darf nicht nur unter dem Gesichtswinkel betrachtet werden, Baumaterial für Neubauernsiedlungen zu gewinnen, viel wichtiger ist soweit als möglich die Spuren der Junkerherrschaft auf dem Dorfe zu vernichten.“ In Brandenburg sind gerade einmal 68 von 783 Gebäuden für schützwürdig erklärt worden. Im Kreis Luckenwalde-Jüterbog kam allein das Schloß Glienig auf die erste Denkmalliste (Kategorie II).

Unter den „anderweitig genutzten Herrenhäusern“ auf genannter Denkmal-Liste vom 9. März 1948 sind Wiepersdorf, Dahme, Blankensee, Lindenberg, Baruth, Stülpe und Kloster Zinna aufgeführt. Sie waren demnach durch die SED, eine Massenorganisation oder staatliche Stellen belegt und damit zumindest im Augeblick vom Abriß bedroht, auch ohne daß für sie bereits Denkmalschutz aufgesprochen war. Nicht erwähnt auf der Liste sind die Güter Petkus und Kaltenhausen, die nebst sechs anderen ein Jahr zuvor der Deutschen Saatzuchtgesellschaft übereignet worden waren.

Bald zeigte sich, daß die Abrißwut ganz praktischen Bedürfnissen im Wege stand. Die Deutsche Verwaltung für Land- und Forstwirtschaft kritisierte - wohl auch im Auftrag der Besatzungsmacht - am 3.1.48 „die örtliche Tendenz, die aufgrund der Bodenreform enteigneten Häuser vor dem Abbruch oder Aufteilung dadurch zu schützen, daß zum Schein Erholungshäuser, Schulen, Museen, Heime; Nähstuben usw. eingerichtet werden und viele Häuser als historische Denkmäler stehen bleiben sollen.“ Eine Bilanz vom 1.4.48 zeigte für das Land Brandenburg, daß inzwischen 643 Herrenhäuser abgerissen worden sind, 82 dienten als Heime und Schulen, 47 als öffentliche Gebäude und sieben als Krankenhäuser.

Der Deutschen Wirtschaftskommission existierten dann immer noch zuviel von den Herrenhäusern, als sie fünf Tage später an die Deutsche Verwaltung für Volksbildung schrieb, „daß aller Anlaß dazu besteht, die… Stätten des Feudalismus aus dem Landschaftsbild unserer Zone schnellstens und weitgehend verschwinden zu lassen.“ Wenn die Verwaltung der Volksbildung dagegen pragmatisch argumentierte, daß Bauten aus dem 17. bis 19. Jhd. aus Lehmfachwerk und Bruchziegeln bestanden, die kaum wiederverwandt werden können, so zeigte das nur, das man den ideologischen Aspekt der Zielsetzung nicht verinnerlicht hatte. Daß die Burg in Bärwalde aus Bruchstücke von Raseneisenstein gebaut war, was man heute noch an der Ruine des Burgfrieds erkennen kann, rettete sie auch nicht vor dem Abriß.

Wallfahrtskapelle eingeweiht - historischer Rückblick auf das Jahr 1508
verfaßt Ende 2007

Irgendwann kurz vor 1500 ist von einem Magister und Baccalaureus Stephan Lipsdorf (Lubstorff) eine Kapelle im Weichbild der Stadt gestiftet worden, die zu einer Wallfahrtsstätte werden sollte. Das St. Jerusalem genannte Gotteshaus stand auf den Fuchsbergen. In den alten Urkunden ist sie „vor dem Zinnaer Tor“ beschrieben. Noch heute erinnert der Jüterboger Straßenname Kapellenberg an dessen Geschichte.

Lipsdorf widmete den Altar in der Jerusalem-Kapelle zu Ehren der Heiligen Anna wie auch zu Ehren des Heiligen Kreuzes. Für den Altar bzw. den ihm zugeordneten Priester hatte er eine Stiftung von 50 rheinischen Gulden als Grundausstattung gemacht, die mit 2 ½ Gulden jährlich verzinst wurden. Dazu kommen ein Gulden von einer Witwe namens Gadegast, ein Gulden von Jakob Iden, ein halber Gulden von Balzer Smede (Schmidt?), 2 ½ Gulden Zins von Simon Rietdorf auf ein Kapital von 50 rhein. Gulden, sowie den jährlichen Zins von 5 Gulden auf weitere 100 Gulden, die der Stifter von Balthasar Günther geerbt und an Lorenz Schliebener zu Lübeck verliehen hatte.

Aus dem Jahr 1500 existiert eine päpstliche Bulle, in der die römischen Kardinäle Julian von Ostia, Johannes von Porto und weitere Kollegen einen Ablaß der Sünden über 100 Tage gewähren, wenn Gläubige am Sonntag Judica, an den Dienstagen vor und nach Ostern und Pfingsten und an dem Dienstag nach Weihnachten die Kapelle besuchen und dort Opfer geben. Die Einnahmen davon sind für die Reparatur von Bauschäden an dem Haus sowie für die Anschaffung von Kirchengeräten bestimmt. Die Förderung durch die Kirchenoberen und  besondere Gläubigkeit in dieser Zeit tragen dazu bei, daß die Kapelle von Volk recht gut besucht wurde.

Der Magister Stephan Lipsdorf, Stifter der Jerusalemkapelle, offensichtlich ein sehr frommer Mann, entschied sich für eine Pilgerreise nach Santiago de Compostela, einem der bedeutendsten Heiligtümern des mittelalterlichen Abendlandes. Doch das Vorhaben hat wohl unter keinem guten Stern gestanden, denn 1507 ist er auf dem Weg nach dem bekannten spanischen Wallfahrtsort ertrunken.

Im Folgejahr, am 22. August („dinstag nach assumptionis Marie“) 1508, erlauben die Äbtissin Christina Ehrhardt und der Konvent des Jungfrauenklosters zum Heiligen Kreuz vor der Stadt Jüterbog, womit das Zisterzienserinnenkloster auf dem Damm gemeint ist, ein zweites Vikariat für den Altar der Kapelle. Dem bisherigen Altaristen Ambrosius Drawe (auch Grawe geschrieben) wird damit erlaubt, Valentin Krüger (Crüger) als Vikar, als stellvertretenden Pfarrer einzustellen. Außerdem verfügen die Klosterfrauen, daß das Patronatsrecht für die Kapelle an den Rat der Stadt Jüterbog übergeht.

Rund vierzehn Tage später, am 6. September 1508 („Mitwoche nach dem achten tage Sancti Augustini“), wenden sich Abrosius Drawe und Valentin Krüger als Testamentsvollstrecker des ertrunkenen Stifters Lipsdorf an den Brandenburger Bischof, der zu der Zeit in der Burg Ziesar residiert. Der offensichtlich recht wohlhabende Verstorbene hatte nochmals 100 Gulden für die von ihm initiierte Jüterboger Wallfahrtskapelle testamentarisch hinterlassen. Als Treuhänder ist der Amtmann Benedict Frödemann eingesetzt und hat von dem Vermögen jährlich 5 Gulden Zins beizubringen. Außerdem ist bestimmt, daß durch den Priester in der Kapelle wöchentlich drei Messen zu lesen sind. All das, wie auch die Verfügung, daß der Jüterboger Rat das Patronatsrecht übernehmen soll, ist dem Bischof Hieronymus zur Genehmigung vorgelegt worden. Der Ambrosius Drawe bat Hieronymus bei der Gelegenheit, ihn als Priester der Kapelle einzusetzen und seinen vermutlich jüngeren Partner Valentin Krüger nach seinem Tode als Anwärter für diesen Altar vorzusehen.

Bischof Hieronymus, der im Geiste der besonderen Frömmigkeit dieser Zeit im gleichen Jahr auf dem Krähenberg bei Strausberg eine nächste Wallfahrtskapelle in seinem Bistum weiht, bestätigt am 1. Oktober („die vero dominica prima menis Octobris“) die Vorlage in allen Punkten und beziffert die jährlichen Einkünfte der Kapelle auf 17 rheinische Gulden, 9 Silbergroschen und 12 Wispel Weizen auf ein Stiftungskapital von 370 Gulden.

Eine weitere Urkunde des brandenburgischen Bischofs vor genau 500 Jahren (20. Dezember 1508) erneuert die von seinen Vorgängern erlassenen Statuten der Jüterboger Kalandbruderschaft, was er in diesem Jahr auch für die gleiche Bruderschaft in Treuenbrietzen tut. Diese Vereinigung der Geistlichen eines Ortes, die im 13. Jahrhundert entstanden waren und schließlich in allen Städten existierten, hatte ein gemeinsames Totengedenken wie auch die Pflege der Geselligkeit zum Ziel. Nachdem auch Laien der städtischen Oberschicht den Brüderschaften beitreten konnten, arteten die Treffen immer mehr zu Schwelgereien aus. Dies waren wie der Ablaßhandel oder das zügellose Leben des höheren Klerus alles zusammen Auslöser, weshalb die bald folgenden Reformation im Volk große Aufnahme gefunden hatte.

Am 21. März 1513, fünf Jahre nach den geschilderten Ereignissen, verspricht Bischof Hieronymus unter Berufung auf die päpstliche Bulle von 1500 nochmals 40 Tage Sündenvergebung, wenn Gläubige zu den oben genannten Tagen die Jerusalemkapelle aufsuchen. Doch wegen der bald folgenden gesellschaftlichen Umbrüche wird die Kapelle mit der Reformation geschlossen und dann abgerissen.

Stadtjubiläum vor 50 Jahren (1957)
verfaßt 2006

Im kommenden Jahr können wir die 1000-Jahr-Feier der Ersterwähnung des Jüterboger Ortsnamens begehen. 1957 wurde in unserer Stadt mit großem Aufwand der „950 Jahre Jüterbog“ gedacht. Neben der Ersterwähnung unseres Ortsnamens im Jahre 1007 jähren sich im gleichen Zyklus die Zugehörigkeit zum deutschen Staatsverband (1157) und die Ersterwähnung der Nikolaikirche (1307).

Schon um aus der Erfahrung der Vergangenheit zu lernen, was die Generation vor uns in der Stadt zu Wege brachte, lohnt sich eine Rückschau. Zunächst ist eine knapp 40 Seiten umfassende Festschrift herausgegeben worden, deren umfassender Anzeigenteil sich heute sicher interessanter zeigt als damals. Gibt er doch einen guten Überblick zum Wirtschaftsleben Ende der 50er Jahre in Jüterbog als noch ein nennenswerter privater Anteil im Handel und Dienstleistung vorhanden war.

Das Jüterboger Heimatfest 1957 zog sich hin vom 15. Juni bis zum 8. Juli. Den Auftakt bildete ein Strauß-Millöcker-Abend des Staatlichen Kulturorchesters im Saal des Bürgergartens. Das (eigentlich Potsdamer) Orchester unter Leitung von Alexander Nemeti war über Jahre in unserer Stadt zu Hause und trug damals dadurch sehr zur Unterhaltung und musischen Bildung der Bürgerschaft bei. Am Sonntag, dem 16. Juni, veranstaltete die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) eine Motorrad-Geschicklichkeitsfahrt rund um das Rathaus. Am gleichen Tag hatte das Theaterstück „Der märkische Eulenspiegel“ auf der Heimatspielbühne beim Landratsamt Uraufführung. Wer die erste Vorstellung verpaßt hatte, konnte das Stück noch an sechs weiteren Abenden in den kommenden zwei Wochen sehen. Das zeigt, wie groß das Publikumsinteresse an diesen Aufführungen gewesen sein muß.

Am 29. Juni gab das Essener Kammerorchester im Bürgergarten ein Gastkonzert. Ein Zeichen, daß zu der Zeit noch die Zeile vom „Deutschland, einig Vaterland“ in der DDR-Nationalhymne nicht nur gesungen, sondern auch ernst genommen wurde. Am Sonntag, dem 30. Juni, fand für die Stadt bereits um 7.00 Uhr ein Wecken statt, denn um 8.00 Uhr begann die Festsitzung im Rathaus-Sitzungssaal unter Mitwirkung von vier Chören (Jüterbog, Neumarkt, Markendorf und Kloster Zinna) und dem Staatlichen Orchester. Um 9.30 Uhr gab es einen Sängerwettstreit im Bürgergarten, zu dem ein Pokal ausgelobt war.

Um 14.00 Uhr nahm das Volk Aufstellung zum großen Festumzug. 15 verschiedene Gruppen zeigten Episoden aus der Stadtgeschichte. Dem folgte ein Teil zur Gegenwart, wo wirtschaftliche und gesellschaftliche Erfolge zur Schau gestellt werden sollten. Nach dem zweistündigen Umzug begann das Volksfest mit Darbietungen von Volkskunstgruppen aus dem Kreis. Eine Modenschau, die Ziehung der Lotto-Zahlen von der Heimatfest-Lotterie und Tanz im Gesellschaftshaus gehörten zum Unterhaltungsangebot. Als Ausklang fand auf dem Platz der Jugend, wie damals der Markt hieß, eine öffentliche Tanzveranstaltung statt, zu dem nicht nur das Jüterboger Orchester, sondern auch das Potsdamer Standortorchester der Nationalen Streitkräfte aufspielten. Mit der sechsmaligen Aufführung des Stücks „Die lustigen Weiber“ auf der Heimatspielbühne bis zum 8. Juli fanden die Feierlichkeiten ihre Fortsetzung bzw. den Abschluß.

Henrik Schulze

Wenn der Groschen fällt - Eine vergessene Münze

verfaßt September 2005

1989 sehnten sich viele von uns nach der D-Mark. Umso größer war bei etlichen die Enttäuschung, die selbe gegen den Euro tauschen zu müssen. Obwohl der neue Euro den Wert von rund zwei D-Mark haben sollte, scheint namentlich in Gaststätten ein ganz anderer Umrechnungskurs gegolten zu haben.

Doch ein Blick in der Geschichte zeigt uns, daß Umrechnungskurse und der Wert der jeweiligen Währung schon immer ein Problem darstellten. Umgangssprachlich hieß noch bei der D-Mark das Zehnpfennigstück „Groschen“. Aber  Jüngere wissen heute mit dem Begriff schon nichts mehr anzufangen.

Sein Name kommt vom lat. Grossus = Dickpfennig. Es handelt sich um eines der ersten Silberstücke in Deutschland. Die Wertverringerung der bisherigen Pfennige und das Bedürfnis nach einer höherwertigen Münze für den Großverkehr ließ den Bedarf für ein Geldstück wie den Groschen aufkommen. König Wenzel von Böhmen (1278 – 1305) hat ersten „grossi pragenses“ (Prager Groschen) fertigen lassen. Sie wurden bald in anderen Teilen Deutschlands nachgeahmt. 1359 wurde in einer Urkunde in Treuenbrietzen für die Bäcker  festgeschrieben, „solange ein Schilling so viel gilt wie ein gewöhnlicher Groschen“.

Um 1360 hatten Berliner Groschen den 7 bis 8fachen Wert desselben Geldstücks von 1870 und Brandenburgische Groschen sogar den 10 bis 11fachen Wert. So kosteten zwei Stämme Holz um 1400 einen böhmischen Groschen, was 1871 rund fünf Silbergroschen entsprach. Bedenkt man, daß um 1900 ein Arbeiter am Tag 75 Pfennige bis maximal 300 Pfennige verdiente, kann im Vergleich zu heutigen Einkommen ermessen werden, wie hoch die Kaufkraft eines Groschens im ausgehenden Mittelalter war.

In einem Testament von 1370 wurden in Treuenbrietzen "fünf Schock breite Groschen" vermacht. 1375 waren 25 Schock (ein Schock sind 60 Stück) Groschen gleich 24 Mark Silber. Der Stadt Jüterbog kostete der Feldzug gegen die Quitzows, eine Raubritterfamilie, 150 Schock Groschen. Auf eine Schuldsumme von 28 Schock böhmische Groschen hatte 1441 Jüterbog einen jährlichen Zins von einem Schock zu entrichten. Bei Rückzahlung war ausdrücklich „Freiberger Münze“ als Währung vereinbart. Die Treuenbrietzener Marienkirche erhielt 1447 eine Stiftung von 50 Schock „märkischer Groschen“, darunter auch „Brietzener Münze“, also in der Stadt geprägte Groschen.

Als 1453 Jakob und Anna Schütte, Jüterboger Bürger, der Bruderschaft des Marienaltars in der Nikolaikirche eine Hufe Land in Lüttchenbochow vermachten, war als Preis vereinbart „12 Schock gute Meißner Groschen, jeder vier alte Kreuzgroschen wert“. Und als der Jüterboger Hans Stoltenhagen nebst seiner Frau Barbara 1461 der Kalandbruderschaft eine Wiese vor dem Neumarkttor überließ, geschah das für „fünf gute Groschen Freiberger Münze“. Die selbe Bruderschaft bekam 1464 von Jakob und Dorothea Busse eine Hufe „vor dem neuen Markt“ für „12 gute Groschen Freiberger Münze“ gegen die Benutzungserlaubnis von „zwei alten Schock Groschen“. Wobei vermutlich nicht „alte Schock“, sondern „alte Groschen“ gemeint waren.

1466 verordnete Erzbischof Theoderich zu Magdeburg, daß die nach den Visitationsprotokollen dem Erzbischof zustehenden Abgaben „in Währung der Mark Brandenburg“ zu erfüllen sind. Als 1483 der Herzog Ernst von Sachsen das Grundstücksgeschäft des Jüterboger Bürgers Hermann Schultz sanktionierte, war ein Kaufpreis von 120 rheinischen Gulden vereinbart. Die Anwendung dieser fremden Währung ist wohl im Zusammenhang mit der Mitteilung des Administrators zu Magdeburg und Herzog zu Sachsen, Ernst, an die Stadt Jüterbog zu sehen, der vier Jahre später mitteilte, daß in Leipzig und anderen Orten die neuen böhmischen Groschen nicht mehr den vollen Wert besitzen. Als 1494 Leves Aldehans einem Altaristen von St. Nikolai ein Lehen verkauft, werden dafür 20 Schock  „schwere Münze“ berechnet. 1499 verkauften Thomas und Brigitte Ziegelmann ihren Garten an die Kapellherrn bei St. Nikolai für „18 schwere Schock  zu Berliner Pfennigen auf einen Groschen“.

Im Stadtarchiv Jüterbog belegt eine Urkunde von 1527 einen Grundstückverkauf des Bürgers Jürgen Schild für „zwei rheinische Gulden und 32 märkische Groschen“. Zehn Jahre später pachtet die Stadt Treuenbrietzen ihre eigene Stadtpfarre vom Domkapitel Tangermünder für „13 märkische Schock“. Eine Stiftung in Treuenbrietzen umfaßte 1547 einhundert Gulden „in ganghafter Münze“. Und als die Nachbarstadt 1565 das Stadtschulzenamt kaufte, betrug der Preis 807 Gulden märkischer Währung mit der Erklärung „32 märkische Groschen auf den Gulden“. 1580 borgte sich Treuenbrietzen vom Zerbster Pastor 1000 Taler „an guten, harten unverbottenen, vollgeltenen Thalern, deren jeder 24 Silbergroschen gelten thut“.

1684 kostete in Treuenbrietzen ein Pferd 12 Taler,  ein Ochse neun Taler, eine Kuh fünf Taler, ein großes Schwein zwei Taler, eine Gans sechs Groschen und ein Huhn zwei Groschen. Diese verhältnismäßig hohen Preise sind sicher Folge des Dreißigjährigen Krieges gewesen. 1720 wurde „ein Gulden Meißnisch zu 21 Groschen“ gerechnet. Wegen schlechter Witterung gab es 1739 ein Teuerung, die das Bund Stroh fünf Groschen kosten ließ. Eine weitere Teuerung aus dem Jahr 1771 ließ den Scheffel Korn (Roggen) drei Taler, den Scheffel Weizen drei und ein halb Taler, die Metze Erbsen oder Linsen jeweils sechs Groschen kosten.

Der Groschen war anfänglich auf einen vierundzwanzigstel Taler zu 12 Pfennigen definiert. Im Preußen trat 1821 an seine Stelle der Silbergroschen zu einem dreißigsten Teil eines Talers, der später von fast allen anderen deutschen Staaten übernommen wurde. Als Neugroschen umfaßte er nur noch 10 Pfennige. In Süddeutschland bildete das Dreikreuzerstück das Pendant zum Groschen war der zwanzigste Teil eines Guldens.

Mit der am 1. Januar 1876 eingeführten einheitlichen Markwährung im Deutschen Reich – übrigens nach dem Gestaltungsmuster von Kullrich aus Dahme geprägt – hörte die Rechnung nach dem Groschen auf. Und dennoch ist  der Groschen nach mehr als 100 Jahre später noch nicht vergessen und beim Volk weiterhin im Sprachgebrauch.

1704 - Jüterbog vor 300 Jahren

verfaßt 2004

Bürger der Stadt Jüterbog zu werden, war damals noch ein Privileg. Und so sind die Neubürger gesondert im Bürgerbuch aufgelistet worden. Eine Abschrift davon aus dem Jahre 1937 verdanken wir dem Lehrer Oskar Liebchen. Sie liegt heute im Geheimen Staatsarchiv Berlin-Dahlem.

Demnach wurden 1704 folgende Personen Bürger unserer Stadt: der Küster zu Dennewitz Martin Ackermann, Hans Georg Baaz aus Buckow bei Dahme, der Bierspünder Christian Kückel, der Barbier Martin Erdensack aus Siersleben in der Grafschaft Mansfeld, der Weißgerber Hans Georg Galenus aus Wittenberg, Hans Christoph Gorz aus Luckenwalde, der Fleischer Michael Lehmann aus Jessen, der Wirt vom Krug von Damm Georg Naumann, Michael Wächter aus Langenlipsdorf sowie Paul Grauert, Christoph Hecht, Gottfried Hohthure, Daniel Jänichen (Hufschmied), Martin Lüdicke, Christian Niendorf (Kürschner), Christian Palack, Salomon Wolff, alles Söhne von Jüterboger Bürgern.

Vom Wetter wissen wir, daß nach der Schneeschmelze durch das Tauwasser die Bürgermühle schweren Schaden genommen hat. In Jüterbog beschwerten sich im gleichen Jahr die Torschreiber beim Akziseinspektor Flemming über ihre erst vor vier Jahren neu gebauten Torschreiberhäuschen: „Die Wohnungen sind dermaßen schlecht ausgebaut, daß wir nicht allein uns gantz kümmerlich darinnen behelfen müssen, sondern auch in Mangelung der Schornsteine in steter Feuersgefahr leben, auch ist keinem von uns ein Plätzgen, darauf nur ein bißchen Petersilge könnte gesäet werden, bis Dato eingeräumt worden, obwohl doch die Thorwärter ziemliche Garten-Plätze haben.“ Wie Sturtevant dazu erklärt, mußte die Stadt auf Anweisung der Regierung den Torschreibern bei ihren Nöten Hilfe geben.

Chaos an den Stadttoren

Doch nicht nur die soziale Lage der Torschreiber war in Unordnung. Generell muß damals bei der Abfertigung an den Stadttoren ein ziemliches Durcheinander und größere Willkür geherrscht haben. Seit 1687 galt in Jüterbog die Accise, eine Staatssteuer auf allen Waren, die in die Stadt kamen. Zu deren Abrechung sind die Torschreiber angestellt worden. Sie hatten inmitten der städtischen Doppeltoranlagen einen extra Schlagbaum, wo sie die neue Steuer kassierten. Ihr Vorgesetzter war der Akziseinspektor Flemming.

Dagegen gab es schon seit grauer Vorzeit die Torwärter. Männer, die die Zugänge zur Stadt bewachten und den Geleitzoll erhoben. Ihr damaliger Chef war der Geleitspächter Bär. Sturtevant schreibt, sie waren ihren neuen Kollegen spinnefeind, bespitzelten sie und zeigten sie an, wenn ihnen die Fuhrleute zum Beispiel ein Scheit Holz abwarfen. Bär und Flemming kamen sich gegenseitig in die Haare über die Frage, wer unter dem Schutz der Bürgerwache, einer Art Stadtpolizei, an den wichtigen Markttagen seine Steuern einziehen könne. Denn der Rat hatte die Bürgerwache bisher den Torwärtern beigegeben, welche bei ihren Häusern an den Innentoren standen. Nun war es mehrfach passiert, daß Fuhrleute, die zunächst von den Torwärtern geprüft und abkassiert worden waren, den weiter draußen stehenden Torschreiber nicht mehr ernst nahmen und ihm die zweite Kontrolle verweigerten. Aktenkundig wurde ein Vorkommnis, daß „sich ein Frömder nicht entblödet, bei Durchsehung der Zettel den Degen zu ziehen und den Thorschreiber nach dem Kopfe zu hauen und davon zu jagen, weil er am Außentor keine Wache vermerkt.“

Am 9. November 1704 gab es endlich eine gütliche Einigung unter Bürgermeister Lossius zwischen dem Zolleintreiber Bär und dem Steuereintreiber Flemming, „daß in den Marktzeiten die Wache wiederum an voriger Stelle, wo die Wachtstube (im Außentor) ist und die Wache vormals vor alten Zeiten gestanden, gestellet werden, auch sowohl der Thorschreiber die Accise, als auch der Thorwärter den Zoll dort beisammen einnehmen sollen und dieserwegen wieder dahin ein Schlagbaum, wo solcher vormals gestanden, gebaut werden solle, derjenige aber, welcher beim Thorschreiber stehet, bei Marktzeiten offen stehe und garnicht gebrauchet werde.“ Das hieß, jeder Besucher der Stadt hatte nicht nur zwei Tore, sondern auch zwei Schlagbäume davor zu passieren. Erst mit dem Wechsel Jüterbogs zur Preußen nach 1815 ist das Prozedere vereinfacht worden.

Grausame Strafen – Schwangere zu Tode gequält

Wie es um die Rechtspraxis in dieser Zeit stand, dafür gibt die Schulchronik von Werbig einige markante und makabre Beispiele. In diesem Jahre 1704 war der Bauer Martin Schulze verklagt, am 1. November seinen leiblichen Vater in der Scheune geschlagen zu haben, „so wie er auch an seiner Stiefmutter sich öfter schon vergangen hatte.“ Der Angeklagte durfte sich aus drei Strafen eine auswählen. Und zwar entweder die Abtrennung seiner Hand, in den Bau oder die Ausweisung aus dem Land, verbunden mit der Prügelstrafe mittels Staupbesen.

Weil sein Vater für ihn bat, kam er mit einiger Zeit Gefängnis und einer größeren Geldstrafe davon. Ja, er erhielt auf die Bitten seiner Frau sogar sein Gut vom Landesherren, dem Herzog von Weißenfels, wieder zurück gegeben. Doch lange konnte er sich seiner Freiheit nicht erfreuen. Man beschuldigte ihn der Sodomiterei mit einem Pferd. In der Chronik heißt es dazu, „weil der nicht dessen völlig überführt worden war, mußte er zwei Jahre im Gefängnisse sitzen.“ Arrest aus Mangel an Beweisen! Doch anderen sollte es noch schlimmer ergehen.

Wie weit damals die Moral strapaziert worden ist, zeigt der Fall des Martin Herrmann, der seit 1703 auf dem Werbiger Pfarrhof diente. Er schwängerte fast zur selben Zeit zwei Frauen. Einmal eine Magd auf dem Hof des Pfarrers und dann eine Magd beim Hof seines Bruders, des Hüfners Georg Herrmann. Letztere brachte am 20. Dezember 1703 „ein unvollkommenes frühzeitiges Kind“ zur Welt. Der Kindesvater wurde dazu verpflichtet, diese Frau am 25. Mai 1704 zu heiraten. Die Pfarrmagd jedoch wollte nicht zu ihrer „Sünde“ geständig sein. Sie wurde darauf hin vom Landknecht und dem örtlichen Gericht abgeholt. Ein Viertel Jahr hielt man sie in einem Gefängnis sitzend eingeschlossen. „Durch das unaufhörliche Sitzen wuchs aber das Kind im Mutterleibe an,“ schreibt der Chronist, „und sie mußte den 29. Februar 1704 daran sterben.“ Vom Martin Herrmann heißt es abschließend, „nach erlittener weltlicher Strafe mußte er auch und seine Frau die Kirchenbuße kniend thun.“

Das Jahr 2003 im historischen Rückblick - was geschah vor 100, 200 und 300 Jahren.

Verfaßt zum Jahreswechsel 2002/2003

Vor dreihundert Jahren, 1703, waren in Jüterbog noch immer 270 Häuser als Folge des 30jährigen Krieges verwaist, zahlreiche weitere waren baufällig. Entsprechend war die Stimmung bei der Bürgerschaft nicht die beste. So führten die Bewohner der Vorstädte Beschwerde beim Landesherrn Herzog Johann Georg, wegen der Frohndienste, die sie im Weinberg und bei der Teichfischerei zu leisten hatten. Aber sie hatten damit keinen Erfolg. Ganz im Gegenteil, so bestimmte die Landesregierung, daß die Jüterboger nicht ihre Frauen zum Rathause schicken und durch sie die obrigkeitlichen Personen gar schmähen oder gar unflätig beschimpfen lassen sollten - bei Strafe des Prangers! Eine Kommission erkannte die städtischen Innungsmeister als eigentliche Aufwiegler, was später zu ihrem Ausschluß aus dem Rat führte. Im selben Jahr starb der bisherige Kreisdirektor der Ämter Dahme, Jüterbog und Querfurt v. Hayn. Ob sein Nachfolger, Friedrich Schlomach auf Mehlsdorf, mehr für die Untertanen machen konnte, ist nicht überliefert. Zumindest war er auf Wunsch der Stände nur noch für Jüterbog und Dahme zuständig. Die Schützengilde stiftete 1703 ein Medaille für den 1. Ritter, eine Tradition, die bis 1945 fortlebte. Und dann wäre noch zu erwähnten, daß durch eine verunglückte Holzfuhre das Steinkreuz auf dem Neumarkt beschädigt wurde.

Vor zweihundert Jahren, 1803, begannen die Jüterboger damit, die Anlagen der Stadtbefestigung, die Gräben und Wälle vor der Stadtmauer, in nutzbares Land zu verwandeln. Der Etat des Amtes Jüterbog betrug 8 062 Taler und 6 Groschen Einnahmen, denen nur 838 Taler Ausgaben gegenüber standen. Dazu kamen noch beträchtliche Einnahmen durch die Abgaben von Getreide aus der Stadt und den Amtsdörfern. Doch so friedlich sollte die Zeit nicht bleiben. In der preußischen Nachbarstadt Treuenbrietzen befand sich der später so bekannte Neidhard v. Gneisenau in Garnison. Und zehn Jahre später wird die von ihm maßgeblich mit reformierte preußische Armee das sächsische Jüterbog in Angst und Schrecken versetzen.

Vor hundert Jahren, 1903, war vielleicht das bedeutsamste Ereignis in der Umgebung von Jüterbog die Rekordfahrt zwischen Berlin und Zossen auf der Königlichen Militäreisenbahn (K.M.E.), die in Jüterbog ihren Endbahnhof hatte. Mit einem Streckenrekord von 210 Kilometern pro Stunde besaß die K.M.E. das schnellste Verkehrsmittel der Welt, ein Rekord, der fast 30 Jahre Bestand hatte. Im März fanden Rezesse zur Ablösung feudaler Abgabenlasten von Grundstücken in Jüterbog, Damm und Neumarkt statt, wobei die Rentenbank die Vermittlung übernahm. Am 4. Oktober fand die Gründung einer Freiwilligen Sanitätskolonne in Jüterbog statt. Damit nahm zugleich der Ortsverein des Deutschen Roten Kreuzes seinen Anfang. In der Nacht zum Totensonntag riß ein Sturm die alte Dannenbergsche Mühle auf dem Damm bei Jüterbog ein. Die Bockwindmühle stammte von 1718/19 und hatte bei der Schlacht bei Dennewitz als Feldherrnhügel gedient, weshalb sie auch als "Tauentzien-Mühle" bekannt war. Der Jüterboger Pastor Hamann gab in diesem Jahr "Ein Führer durch die Stadt Jüterbog und ihre nächste Umgebung" heraus, ein Büchlein, das durchaus schon touristische Bedürfnisse befriedigte. 1903 war Baubeginn für die Schillerschule, die zwei Jahre später bezugsfertig wurde. Außerdem wäre noch zu berichten, daß beim Körbaer Teich ein jungsteinzeitliches Gräberfeld entdeckt worden ist.

Jüterbog wieder Kreisstadt - historischer Rückblick auf das Jahr 1952

verfaßt Januar 2002

Vor genau 50 Jahren wurde als Höhepunkt der Jüterboger Heimatspiele "Klaus Totengräber" von Dr. Walter Fink aufgeführt. Die Aufführung des Stückes "Brennesseln" fiel wegen Regen buchstäblich ins Wasser. "Dies ist mit Rücksicht auf die auswärtigen Gäste, die zum Teil von weither gekommen waren, sehr zu bedauern," schrieb die Märkische Volksstimme (MV) am 27/28. September 1952.

Das Kreiskulturorchester Jüterbog gab sein erstes "Volkskonzert". Unter der Stabführung von Alexander Nemeti wurden eine Serenade von Josef Haydn, die Ouvertüre zu Glinkas Oper "Ruslan und Ludmila", die Spanischen Tänze von Baumann und eine Suite "Südlich der Alpen" von Fischer vorgetragen. "Was sind wir doch reich, in unserem Kreis so selbstlose, wahrer Kunst ergebene Menschen zu besitzen, die alle Mühen auf sich nehmen, um uns Werktätigen wertvolle, der Entspannung und dem Kräftesammeln  dienende Stunden zu bereiten," schwärmte die Lokalzeitung. (MV 16.10.52)

Zwei Mädchen aus der FDJ-Betriebsgruppe der Jüterboger Konsumgenossenschaft - ihre Namen sind leider nicht überliefert - sind im gleichen Jahr in das Staatliche Volkskunstensemble der DDR aufgenommen worden, eine im Chor, die andere in der Tanzgruppe.  "Voller Begeisterung erzählten sie von ihrer Reise nach Wien... Dort war ein Teil der Gruppe auf dem traditionellen Volksfest der 'Volkstimme', des Organs der Kommunistischen Partei Österreichs, im Prater aufgetreten." Die Revolutionsfeiern in Moskau waren der nächste anvisierte Termin.  (MV 26.9.52)

"Die Justizangestellten des Kreisgerichts bekunden in einer Entschließung, daß die Volkskammerdelegation mit ihrer Reise nach Bonn eine wichtige politische Mission erfüllt hat und die ersten Fäden zu einem festen Band der Verständigung mit den westdeutschen Volksvertretern knüpfen konnte. Alle Mitarbeiter verpflichten sich," berichtet die Zeitung, "das Schreiben der Volkskammer an den Bundestag, ihren Bekannten und Verwandten im Bundesgebiet zu übermitteln, um die Leser der kapitalistischen Presse über die wahren Vorgänge zu informieren." (MV 27./28.9.52) - Nicht viel später konnten zu enge Verwandte und Bekannte "im kapitalistischen Ausland" für Justizangestellte ein Entlassungsgrund sein.

Die zunehmende Überwachung der Bevölkerung fand ihren Ausdruck zum Beispiel darin, daß am 6. November unter der Regie der Polizei "Hausbücher" eingeführt worden sind, in denen, wie heute nur noch in Hotel und Pensionen üblich, Übernachtungsgäste und andere zeitweilige Bewohner zu registrieren waren. Zur Verstärkung der Volkspolizei (VP) ist am 25. September eine Verordnung über VP-Helfer erlassen worden. Ähnlich wie auch im Westteil Berlins schuf sich die DDR damit eine freiwillige Polizeireserve von besonders zuverlässigen Bürgern, die die Polizei bei ihren Kontrollaufgaben zu unterstützen hatte. Auf Empfehlung der bisherigen Besatzungsmacht UdSSR, die auch die politischen Grundlinien der 1949 gegründeten DDR weiterhin bestimmte, wird außerdem eine Kasernierten Volkspolizei (KVP) ins Leben gerufen. Damit beginnt nur sieben Jahre nach dem verheerenden Ende des 2. Weltkrieges eine neue Aufrüstung, denn aus der KVP wird vier Jahre später die Nationale Volksarmee (NVA).

Die wichtigste lokale Nachricht vor 50 Jahren war der Umstand, daß Jüterbog wieder Kreisstadt wurde. Mit Gründung des preußischen Landkreises Jüterbog-Luckenwalde war Jüterbog von 1816 Kreisstadt und blieb es bis zum Ende des 2. Weltkrieges. Unter der Regie der Besatzungsmacht kam der Verwaltungssitz bei gleichbleibenden Kreisgrenzen nach Luckenwalde. Die alte Militär- und Beamtenstadt Jüterbog war - wie es damals hieß - nicht würdig, die Kreisverwaltung zu behalten. Das traditionell "rote" Luckenwalde schien dafür besser geeignet.

Als im Juni die Volkskammer die Auflösung der bisherigen fünf Länder beschloß, die aus dem alten Deutschen Reich mehrheitlich die Fläche der neuen DDR ausmachten, war auch das Ende des Kreises Jüterbog-Luckenwalde gekommen. 14 Bezirke und 217 Kreise bildeten die neue Verwaltungsstruktur der DDR. Der letzte Landrat des alten Kreises, Salvat, bekam den Titel "Vorsitzender des Rates des Kreises". Davon sollte es von jetzt an einen in Luckenwalde und einen in Jüterbog geben. Am 20. August konstituierte sich der neue Kreistag Jüterbog. Die Verwaltung etablierte sich in dem altehrwürdigen Landratsamt am Dammtor, wo bereits zu sächsischen Zeiten eine Kreisverwaltung zu Hause war. Doch dazu kann zum passenden Datum an dieser Stelle ausführlicher berichtet werden, wenn wir des 50. Jahrestages der Gründung des Kreises Jüterbog gedenken.